Unfallmeldung bei Personenschäden
Newsletter Beitrag Unfallmeldung bei Personenschäden
Sobald bei einer DLRG-Veranstaltung, die Bezug zu den satzungsgemäßen Aufgaben hat, (Sitzung, Wettkampf, Übung, Lehrgang, Training, Jubiläum etc) ein DLRG-Mitglied durch eine Verletzung bzw. einen Unfall zu Schaden gekommen ist, hat die veranstaltende Gliederung eine Unfallmeldung zu machen.
Dabei gilt für alle Mitglieder, die mind. das zehnte Lebensjahr vollendet haben und mind. die Ausbildung zum Juniorretter absolvieren, der gesetzliche Versicherungsschutz. Für die Mitglieder der Landesverbände Baden und Württemberg ist die UKBW zuständig.
Für Nichtmitglieder besteht der Versicherungsschutz, sofern sie an Ausbildungsveranstaltungen, bei denen Kenntnisse der Fremdrettung und/oder Ersten Hilfe ausgebildet werden (ab Juniorretter, EH-und SAN-Ausbildungen).
Die Unfallmeldung ist unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Tagen zu melden. Bei schweren, tödlichen oder Massenunfällen ist die UKBW sofort zu unterrichten.
Die Meldung kann nur noch per online-Formular abgegeben werden
Hier gehts zur: UKBW Unfallmeldung
Ausfüllhinweis:
Feld 1: ausrichtende Gliederung
Feld 2: bleibt leer
Feld 3: UKBW, 70324 Stuttgart
Alle anderen Felder sind soweit wie möglich auszufüllen und eine Tel-Nr. für Rückfragen der UKBW anzugeben.
Bitte lassen Sie dem LV an lv@wuerttemberg.dlrg.de eine Kopie zukommen.
Detaillierte Informationen zu Versicherungen der DLRG finden Sie unter dlrg.net.
Ist die verunfallte Person
- Mitglied bis zum vollendeten 10.Lebensjahr
- Teilnehmer der (Anfänger-)Schwimmausbildung (Mitglieder/Nichtmitglieder)
- Teilnehmer an Breitensportaktivitäten (Mitglieder/Nichtmitglieder)
besteht ein Unfallversicherungsschutz über den Zentralvertrag des Bundesverbandes bei der HDI Versicherung AG (sog. Sportunfallversicherung), sofern die Gliederung per statistischem Jahresbericht bei „sonstige Kursangebote“ Daten geliefert hat.
Die Schadensanzeige ist per Formular beim Bundesverband Abt. Versicherungen einzureichen.