Neue Rahmenrichtlinien fordern Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis bei Lizenzerteilung und Lizenzverlängerung bei volljährigen Personen ab dem 01.07.2025
Seit dem 01.01.2025 sind neue Rahmenrichtlinien gültig. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2025. Die nachfolgenden Änderungen betreffen aktuell nur Ausbilderqualifikationen der PO 1 (Schwimmen und Rettungsschwimmen) und volljährige Personen. Wir setzen die Änderungen im LV Württemberg ab 01.07.2025 um.
Ehrenkodex
Für aktuelle und zukünftige Qualifikationsinhaber gilt nach den Rahmenrichtlinien künftig der Ehrenkodex des DOSB. Der Ehrenkodex ersetzt den im LV Württemberg bisher im Rahmen des Schutz- und Präventionskonzepts geltenden Verhaltenskodex. Der Ehrenkodex des DOSB muss unterschrieben im DLRG-Manager hinterlegt sein, um eine Qualifikation ausgestellt oder verlängert zu bekommen.
Bitte legt den ausgefüllten und unterzeichneten Ehrenkodex im DLRG-Manager bei der jeweiligen Person unter Qualifikationen/ Fachbereich Jugend/ Qualifikation "Kenntnisnahme Ehrenkodex" ab.
Unter andem findet man das Formular für den Ehrenkodex zum Download auf der Homepage des Bildungswerks: Downloads | DLRG Landesverband Württemberg e.V.
Erweitertes polizeiliche Führungszeugnis
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist im LV Württemberg schon länger für Volljährige, die Umgang mit Kindern/Jugendlichen haben, verpflichtend. Das erweitere polizeiliche Führungszeugnis ist zukünftig auch bei Qualifikationserwerb und -verlängerung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die bestätigte Einsichtnahme im DLRG-Manager. Das erweiterte Führungszeugnis ist von den hierzu verpflichteten Personen spätestens alle vier Jahre vorzulegen. Es darf bei Beantragung auf Erteilung oder Verlängerung einer Qualifikation nicht älter als zwei Jahre sein.
- Ehrenkodex_DLRG_DOSB_Wue.pdf 372 KB