Bankvollmachten für nicht e.V.-Gliederungen
Kontoinhaber aller Konten von nicht-e.V.-Gliederungen ist der Landesverband vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin. (lt. Vereinsregisterauszug können auch alle Vize allein für den Verein handeln, das würde das Verfahren aber unverhältnismäßig verkomplizieren)
Vertreter der örtlichen Gliederung sind jeweils Bevollmächtigte des Kontoinhabers, d.h. des Landesverbandes.
Diese Tatsache macht es erforderlich, dass jegliche Änderung der Bevollmächtigten bei Amtswechsel oder aus anderen Gründen nur durch den Kontoinhaber beauftragt werden können. Gleiches gilt für Kontoeröffnungen oder –löschungen, Zugänge zu online-banking, Eröffnungen von Depots usw.
Das Vorgehen ist wie folgt:
Die Gliederung benennt Bevollmächtigte, die i.d.R. durch ein Amt (Vorsitz, Leiter WuF) qualifiziert sind, die Bankgeschäfte zu übernehmen. Dazu legt sie der Bank ein Wahlprotokoll vor. Weiter legt sie der Bank eine Kopie des Personalausweises vom Präsidenten und einen aktuellen Vereinsregisterauszug vor. Beides erhalten die Gliederungen auf Anfrage bei der LV-Geschäftsstelle.
Die Bank füllt alle notwendigen Formulare vorab aus und lässt sie (ggf. über die Gliederung) der LV-Geschäftsstelle zur Unterschrift durch den Präsidenten zukommen. Nach dessen Unterschrift schickt die LV-Geschäftsstelle die Unterlagen umgehend an den Absender (Bank oder Gliederung) zurück. Zunehmend akzeptieren die Banken Unterlagen auch per email, so dass der Versand schnell geht, sofern keine Originale verlangt werden.
Dieses Verfahren ist leider nicht abzukürzen, da es nicht möglich ist, dass der Präsident sich für über 500 Konten bei einer Vielzahl von Banken online legitimiert und Änderungen vornimmt.

