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Neustrukturierung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Der Deutsche Städtetag hielt es angesichts der eingetretenen Auszehrung des Zivil- und Katastrophenschutzes und vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage für erforderlich, ein dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung angepasstes, modernen Erfordernissen entsprechendes Gefahrenschutzsystem zu konzipieren. Neben den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA haben in Deutschland Schadenslagen wie Eschede, Elbe-Hochwasser oder der Flugzeugabsturz am Bodensee deutlich gemacht, dass die bisherige Annahme, der Zivil- und Katastrophenschutz könne seine Gefahrenabwehr aufgrund einer hinreichend langen Vorwarnzeit nach Bedarf lageabhängig vorbereiten, sich nur noch sehr eingeschränkt aufrechterhalten lässt.

 Das Gefahrenschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland muss von Grund auf in seiner Leistungsfähigkeit einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Der Deutsche Städtetag hat mit dem Papier "Reform des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland" richtungsweisende Vorschläge für eine künftige optimierte Struktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erarbeitet.

Im März 2002 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder die Neuausrichtung des Notfallvorsorgesystems und legte dies in einem Papier für eine Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland fest. Die in Baden-Württemberg mit den Aufgaben des Katastrophenschutzes (KatS) beauftragten Organisationen wurden vom Innenministerium Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten, mit welchen konkreten Maßnahmen diese Konzeption umgesetzt werden müsste.

 

In seiner Stellungnahme hat der DLRG Landesverband Württemberg e.V. darauf hingewiesen, dass die DLRG im Auftrag (Rettungsdienstgesetz und Vereinbarung) den Rettungsdienst an, auf und im Wasser durchführt.

Über die Benutzungsentgelte konnten bisher weder Betriebs- noch Reparaturkosten finanziert werden. Die DLRG war in den zurückliegenden Jahren immer in der Lage, die aus ihrer rettungsdienstlichen Tätigkeit entstehenden Kosten über verbandseigene Mittel zu decken. Die vom Land zu 90% bezuschussten Materialien sind nun in die Jahre gekommen. Da Reparaturen nicht förderfähig sind, haben die DLRG-Gliederungen Jahr für Jahr für die Betriebsbereitschaft Sorge getragen.

Auch die durch die Mitwirkung im Katastrophenschutzdienst entstehenden Aufwendungen können durch die Zuschüsse nicht voll gedeckt werden.

Der Landesverband wies in seiner Stellungnahme ferner daraufhin, dass es dem Geschädigten egal ist, ob die Hilfe von Bundes-, Landes- oder Kommunaler Zuständigkeit kommt. Für ihn ist entscheidend, dass schnell, effektiv und qualifiziert Hilfe geleistet wird.

Hinsichtlich der Finanzierung liegt es sowohl im Interesse der Öffentlichen Haushalte (und im Interesse des Steuerzahlers) als auch in dem der Hilfsorganisationen (Vereine) und deren Mitgliedern (Mitgliedsbeiträge), wenn doppelte oder ähnliche Vorhaltungen verhindert werden.

Vernetzte Strukturen sind am kostengünstigsten, erfordern allerdings bei Hilfsorganisationen, Feuerwehr, THW, Polizei, etc. ein Umdenken. Der Bund seinerseits muss Rahmenbedingungen schaffen und zulassen, die vernetztes Denken, Planen und Handeln fördern. Rund 1,8 Mio. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben sich in der Bundesrepublik Deutschland bereiterklärt, Hilfe zu leisten.

Ein Potential, um das uns andere Länder beneiden. Insbesondere wurde in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterhalb der Katastrophenschwelle hinsichtlich Freistellung vom Arbeitsplatz nicht abgesichert sind. Die DLRG fordert deshalb für alle Hilfsorganisationen Regelungen, wie sie beim THW bereits bestehen.

 

Anmerkung: Die Stellungnahme kann bei der Geschäftsstelle des Landesverbands angefordert werden.

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