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Datenschutz

Die Software trägt den Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes voll Rechnung.
Dieses wurde bereits bei der Vertragsgestaltung und im Pflichtenheft berücksichtigt.

Die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gespeichert und verarbeitet („Hosting“).

Der Zugriff auf die Daten kann nur über verschlüsselte Verbindungen erfolgen, entsprechende Lizenzen wurden erworben.

Über Zugriffe zu den Daten einer Gliederung entscheidet der Gliederungsvorsitzende. Zugriffe werden nur erteilt, wenn der Vorsitzende der Gliederung diese für die Nutzer beantragt und die Nutzer auf den Datenschutz verpflichtet wurden.

Da die Nutzer große Mengen personenbezogener Daten im Zugriff haben, ist die Verwendung der Zwei Faktor Authentifizierung verpflichtend, um unbefugten Zugriff zu den Daten zu verhindern.

Der Export großer Datenmengen muss begründet und das Einhalten der Datenschutzregeln muss erklärt werden. Die Begründung, die Erklärung und der Download werden geloggt.

Desaster Recovery/Datensicherheit

Der ausgewählte Anbieter („Provider“) für das Hosting setzt zwei räumlich getrennte Rechenzentren ein. Die Serverdaten werden zwischen beiden Standorten dauerhaft redundant gespiegelt. Im Falle des Ausfalls eines der Rechenzentren, wird auf das zweite automatisch umgeschaltet.

Somit ist nach Auskunft des Providers eine sehr hohe Datensicherheit gegeben.
Um im Falle eines kompletten Ausfalls des Providers keinen Totalverlust der Daten zu erleiden, werden einmal pro Woche die Daten und Datenbanksicherungen auf einen externen Provider übertragen. Im Falle eines absoluten Datenverlustes beim Provider müssten die Server neu aufgesetzt und aus dem externen Backup eingespielt werden.

Zugriff auf und Bearbeitung von Daten kann nur erfolgen, wenn einem Nutzer die entsprechenden Rechte zugewiesen wurden (vgl. auch Seite „Rechtekonzept“).

Der Software-Anbieter, sowie die Dienstleister für Hosting und Back-Up sind vertraglich auf die Einhaltung der Forderung der geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet worden.

Der Software-Anbieter hat auf Anforderung des DLRG Landesverbandes Württemberg e.V. durch unabhängige Experten einen sogenannten „Penetration Test“ durchführen lassen, um Schwachstellen in der Absicherung des Zugriffs auf die Daten zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

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