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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Württemberg e.V. findest du hier .

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Voraussetzungen für die Nutzung

  • Bei der Veranstaltung sind insbesondere DLRG-Breitensportler oder Teilnehmer von Fortbildungen zur Planung und Durchführung von Breitensportveranstaltungen einzusetzen.
  • Vorherige Bewerbung beim Landesverband mittels Formular und Bestätigung der Gliederung durch Unterschrift eines unterzeichnungsbefugten Vorstandmitglieds auf dem Mietvertrag.
  • Die Ausleihgebühr pro Spielmobil beträgt 75€ (für Externe 120€).
  • Abholung nur durch Mitglieder mit der erforderlichen Fahrerlaubnis (mind. FE-Kl. 3, BE, B für Zugfahrzeug mit zGM 1200 kg – 2300 kg) und ausreichender Fahrpraxis mit Anhängern.
  • Zugfahrzeug mit mind. 1200 kg zulässige Anhängelast gebremst und 13poliger Steckdose.
  • Nach Übergabe des Spielmobils durch den Spielmobilverwalter ist die DLRG Gliederung für den Zustand und den Inhalt des Spielmobils verantwortlich. Für Fehlbestände und Schäden haftet bis zur Rückgabe des Spielmobils die Gliederung. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch den Landesverband getragen.
  • Wird das Spielmobil in einem sehr dreckigen Zustand zurückgegeben erlaubt sich der Landesverband eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € zu erheben. Bei zusätzlich größerer äußerer Verschmutzung des Anhängers behält sich der Landesverband vor, 100 € zusätzlich zu berechnen.

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